Rechtsanwalt Dr. Friedrich Heither war über 35 Jahre Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, davon mehr als 25 Jahre Richter und Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht in Kassel (Erfurt). Nach seiner Pensionierung als Richter (1999) war er als Rechtsanwalt in Berlin tätig.

Aus dem beruflichen Werdegang sind hervorzuheben:

1954 bis 1958 Studium der Rechtswissenschaften und der Volkswirtschaftslehre an der Universität Freiburg i. Br.. 1964 Promotion zum Thema: „Das kollektive Arbeitsrecht der Schweiz.“ Nach der Tätigkeit als Wissenschaftlicher Assistent an der Universität Gießen war Rechtsanwalt Dr. Heither von 1964 bis 1973 als Richter am Arbeitsgericht Ulm/Donau tätig. 1973 wurde Rechtsanwalt Dr. Friedrich Heither zum Richter am Bundesarbeitsgericht gewählt. Während der Zugehörigkeit zum Bundesgericht war Dr. Heither in mehreren Senaten tätig, unter anderem im Ersten Senat (zuständig für Rechtsfragen der betrieblichen Mitbestimmung und des Arbeitskampfes). 1987 ernannte ihn der damalige Bundesarbeitsminister zum Vorsitzenden Richter. Richter Dr. Heither übernahm für 12 Jahre bis zu seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst den Vorsitz im Dritten Senat des Gerichts. Dieser Senat ist zuständig für alle Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung (Ruhegeldsenat).

Die langjährigen Erfahrungen als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit kommen auch der Tätigkeit als Rechtsanwalt zugute. Schwerpunkte der beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt liegen in der Beratung von Unternehmensleitungen und betrieblichen Interessenvertretungen in Fragen der Betriebsverfassung und der betrieblichen Altersversorgung. Die „zweite Säule“ der Altersversorgung  hat für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine immer größere Bedeutung. Es geht um die „rechtssichere“ Beratung der Mandanten auf diesem schwierigen Rechtsgebiet. Der Schutz der gesicherten Rechtspositionen der von Umstrukturierungen betroffenen Arbeitnehmer lässt sich nur der umfangreichen Rechtsprechung des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts entnehmen.

Herr Dr. Friedrich Heither war schon während seiner Tätigkeit als Richter mehrfach als Vorsitzender und Beisitzer in Einigungsstellen und als Vorsitzender und Mitglied eines Schiedsgerichts tätig. Die Erfahrungen im Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und das ständigen Bemühen um eine ausgewogene Lösung der Konflikte können Sie als Mandanten nutzen. Rechtsanwalt Dr. Friedrich Heither war auch Mitglied eines mitbestimmten Aufsichtsrats.

Publikationen:

  • Von der 15. bis zur 22. Auflage Mitautor am „Fitting“, dem Standardwerk zum Betriebsverfassungsgesetz
  • Verfasser zahlreicher Beiträge in arbeitsrechtlichen Zeitschriften und Festschriften, vorwiegend aus den Arbeitsgebieten „Betriebsverfassung“ und „betriebliche Altersversorgung“
  • Mitautor am Kommentar „Arbeitsgerichtsgesetz“, Loseblattsammlung, 4. Aufl. 2006